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BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigung für die Versagung einer wasserrechtlichen Erlaubnis als Voraussetzung für Kiesabbau - Gefährdung der Wasserversorgung durch Kiesabbau - Streit um die Gewährung einer Enteignungsentschädigung - Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Enteignung durch Versagung der wasserrechtlichen Erlaubnis für Kiesgewinnung
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZfW 1975, 45
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64
Hamburgisches Deichordnungsgesetz
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Dabei ist hier im Ergebnis nicht entscheidend, ob dies auch für Gesetze gilt, die nicht eindeutig Enteignungsgesetze sind und deren enteignender Charakter dem Gesetzgeber möglicherweise nicht zum Bewußtsein gekommen ist (vgl. BVerfGE 4, 219, 229, 236 f; 24, 367, 418;… Maunz/Dürig, GG Art. 14 Rdn. 125). - BGH, 08.11.1962 - III ZR 86/61
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Als entscheidend muß vielmehr angesehen werden, ob die "von der Natur der Sache her" gegebene Möglichkeit der Benutzung und der wirtschaftlichen Ausnutzung, d.h. wie sie sich aus den Gegebenheiten der örtlichen Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt worden ist (urteile des Senats in LM Nr. 5 zu Art. 14 (Cb) GG; Nr. 24, 25 zu Art. 14 (Ce) GG; BGHZ 39, 198, 208 ff; NJW 1964, 202 und 1567). - BGH, 25.01.1973 - III ZR 113/70
Versagung der Auskiesungserlaubnis im Wasserschutzgebiet als …
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Das hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Januar 1973 - III ZR 113/70 (= BGHZ 60, 126) näher dargelegt, dessen Sachverhalt von dem hier vorliegenden in den wesentlichen Punkten nicht in entscheidungserheblicher Weise abweicht.
- BVerfG, 21.07.1955 - 1 BvL 33/51
Junktimklausel
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Dabei ist hier im Ergebnis nicht entscheidend, ob dies auch für Gesetze gilt, die nicht eindeutig Enteignungsgesetze sind und deren enteignender Charakter dem Gesetzgeber möglicherweise nicht zum Bewußtsein gekommen ist (vgl. BVerfGE 4, 219, 229, 236 f; 24, 367, 418;… Maunz/Dürig, GG Art. 14 Rdn. 125). - BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Wie in dem erwähnten Senatsurteil ebenfalls ausgeführt ist, kann für das Bestehen einer aus der Situation folgenden Pflicht, bestimmte Nutzungen zu unterlassen, u.U. bedeutsam sein, ob eine Benutzungsart in der Vergangenheit schon verwirklicht war oder nicht (u.a. BGH LM Nr. 70 zu Art. 14 GG; BGHZ 30, 338, 343). - BGH, 30.09.1963 - III ZR 59/61
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Als entscheidend muß vielmehr angesehen werden, ob die "von der Natur der Sache her" gegebene Möglichkeit der Benutzung und der wirtschaftlichen Ausnutzung, d.h. wie sie sich aus den Gegebenheiten der örtlichen Lage und Beschaffenheit des Grundstücks bei vernünftiger und und wirtschaftlicher Betrachtungsweise objektiv anbietet, untersagt oder wesentlich eingeschränkt worden ist (urteile des Senats in LM Nr. 5 zu Art. 14 (Cb) GG; Nr. 24, 25 zu Art. 14 (Ce) GG; BGHZ 39, 198, 208 ff; NJW 1964, 202 und 1567). - BGH, 07.01.1963 - III ZR 235/61
Auszug aus BGH, 05.07.1973 - III ZR 202/71
Mindestens in diesem Falle könnten die Kläger nicht den zurückgezahlten Betrag, sondern nur das fordern, was ihnen an Nutzung des genannten Betrags entgangen ist; die Entschädigung wäre nach den Grundsätzen zu ermitteln, wie sie in dem bereits angeführten Senatsurteil vom 7. Januar 1963 - III ZR 235/61 = WM 1963, 437, 440 - LM LandbeschG Nr. 4 Bl. 3 entwickelt worden sind.
- BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73
Stadtwerke Hameln
Der Kläger ist der Ansicht, da er das Gelände zur Kiesausbeute hätte verpachten können, müßten die Stadt Hameln und ihre in der Form einer Aktiengesellschaft betriebenen Wasserwerke - die Beschwerdeführerinnen zu 1a) und 1b) - ihm den entgangenen Pachtzins ersetzen; er hat einen Teilbetrag von zuletzt 30000 DM eingeklagt. - BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …
Die hier vertretene Ansicht zur Abgrenzung des Anwendungsbereichs einerseits der §§ 3, 7 und 8 WHG und andererseits des § 31 WHG steht in Übereinstimmung mit der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung herrschenden Auffassung (vgl. z.B. OVG Koblenz, Urteil vom 12. Juli 1972 - 1 A 12/72 - in ZfW 1973 S. 174; VGH Mannheim, Urteil vom 9. Dezember 1976 - VII 1674/76 - in DÖV 1977 S. 331), allerdings nicht auch mit Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinen Urteilen vom 25. Januar 1973 - III ZR 113/70 - (BGHZ 60, 126) und vom 5. Juli 1973 - III ZR 202/71 - (ZfW 1975 S. 45) zum wasserrechtlichen Verwaltungsverfahren. - BGH, 03.06.1982 - III ZR 170/77
Rechtmäßige Versagung einer Erlaubnis oder Bewilligung zum Kiesabbau als Ausdruck …
Bei einem solchen Sachverhalt hat der erkennende Senat bis zu seinem Vorlagebeschlußvom 13. Juli 1978 (III ZR 28/76 = NJW 1978, 2290 = DVBl. 1979, 58) der Versagung der Erlaubnis (Bewilligung) zur Naßauskiesung eine enteignende Wirkung beigemessen und Enteignungsentschädigung in entsprechender Anwendung der für Nutzungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten geltenden Entschädigungsvorschriften (§§ 19 Abs. 3, 20 WHG) gewährt (vgl. Senatsurteile BGHZ 60, 126, 136 [BGH 25.01.1973 - III ZR 113/70] undvom 5. Juli 1973 - III ZR 202/71 - ZfW 1975, 45).